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Bekanntmachung über die Kleineinleiterabgabe

Allgemein

Bis zum 31.01.2024 muss die Bestätigung über die Entleerung der Kleinkläranlage bzw. das Wartungsprotokoll oder der Nachweis der landwirtschaftlichen Verwertung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer vorliegen, um eine Befreiung von der Kleineinleiterabgabe für 2023 zu erhalten.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer, Hauptstraße 3, 92729 Weiherhammer erhältlich.