Bitte denken Sie daran, Ihre Bäume und Sträucher regelmäßig zurückzuschneiden, wenn diese von Ihrem Grundstück in den Gehweg oder in die Straße hineinragen. Nur so wird gewährleistet, dass weder Fahrzeuge noch Fußgänger behindert oder gefährdet werden.
Überhängende Äste oder Sträucher können die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen erheblich einschränken und dadurch zu gefährlichen Situationen führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass höher gebaute Fahrzeuge – wie Omnibusse oder auch Müllfahrzeuge – beschädigt werden. Auch Fußgänger sind betroffen: Wenn Gehwege durch Bewuchs eingeengt werden, bleibt ihnen oft nur der unsichere Weg über die Fahrbahn.
Bitte vermeiden Sie solche Beeinträchtigungen durch rechtzeitiges Zurückschneiden. Beachten Sie, dass Grundstückseigentümer im Schadensfall haftbar gemacht werden können. Vorbeugung ist daher die beste Lösung. Sollte ein Rückschnitt trotz Aufforderung nicht erfolgen, muss dieser auf Kosten der Anlieger durchgeführt werden.
Nicht nur Grundstückseigentümer in den Siedlungen sind verpflichtet, den Bewuchs zurückzuschneiden. Auch Anlieger im Außenbereich sowie Waldbesitzer, deren Wälder an öffentliche Straßen angrenzen, müssen auf ein ordnungsgemäßes Freihalten des Lichtraumprofils achten.
Im folgenden Schaubild sehen Sie die Maße des freizuhaltenden Lichtraumprofils anschaulich dargestellt:

